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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 371/17

Gesetze: EnergieStG § 60 Abs. 1

Anforderungen an die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und deren Nachweis zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG

Leitsatz

1. Ein Mineralölhändler, der einen Abnehmer gegen Lastschrift mit Mineralöl beliefert, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf eine Entlastung von der Mineralölsteuer, wenn es „wiederholt” zu Rücklastschriften gekommen ist und die Lieferungen ohne Sicherung der Kaufpreisforderungen fortgesetzt werden.

2. Das in § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG für den Entlastungsanspruch geregelte Erfordernis eines Eigentumsvorbehalts bezieht sich nicht nur darauf, dass ein solcher vereinbart sein muss, sondern beinhaltet auch die Verpflichtung, ihn bei Ausfall des Kaufpreises geltend zu machen. Dies gilt auch beim Tanken über Tankkarten, die in einem sogenannten Tankpool-Verfahren ausgegeben werden.

3. Im Falle der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bei Tankkartenverträgen ist es dem Mineralölhändler zuzumuten, mit der Sperrung der Tankkarten auch zugleich den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Zugleich hat er in Erfahrung zu bringen und festzuhalten, mit welchen Fahrzeugen auf die ausgegebenen Tankkarten getankt wurde, wo sich die Fahrzeuge befinden und wieviel Kraftstoff in etwa noch in den Fahrzeugen vorhanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAH-80073

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.11.2018 - 11 K 371/17

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