Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
1. Aufl. 2021
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Vorwort
Eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts war schon länger angekündigt und wurde bereits 2019 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum JStG 2019 diskutiert. Damals konnte der Bundestag den eingebrachten Vorschlägen der Länder noch nicht zustimmen. Umso überraschender war daher die überwiegende Zustimmung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum JStG 2020. Die meisten der vom Bundesrat vorgeschlagenen Punkte wurden mit dem JStG 2020 umgesetzt und stellen die seit etlichen Jahren weitreichendste Reform im Gemeinnützigkeitsrecht dar.
Die Reform bringt zahlreiche Erleichterungen, neue Handlungsspielräume und mehr Rechtssicherheit für steuerbegünstigte Körperschaften mit sich. Herzstück der Reform ist ein neuer Denkansatz, wonach es für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Unternehmen auf eine Gesamtbetrachtung ankommt. Dieses Umdenken eröffnet gänzlich neue Möglichkeiten für die Ausgestaltung eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens zwischen steuerbegünstigten Körperschaften: klassische steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Zusammenhang mit reinen „Vorleistungen“ für eine steuerbegünstigte Tätigkeit werden weg...