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BFH 16.12.2020 XI R 13/19, StuB 10/2021 S. 424

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft i. S. des InvG

Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Ausgangsumsätzen gehören, weil sie in deren Preis eingehen. Dies ist der Fall, soweit eine Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der umsatzsteuerfreien Verwaltung eines Sondervermögens Eingangsleistungen für Rechnung der (Gesamtheit der) Anleger bei Dritten bezieht, die dafür anfallenden Kosten gem. den Bedingungen des Investmentvertrags unmittelbar zu Lasten der Anleger aus dem Sondervermögen entnehmen darf und die Kosten zum Entgelt der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger gehören (Bezug: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 11, § 4 Nr. 8 Buchst. h, § 15 UStG).

Praxishinweise

Die Klägerin ist eine Kapitalanlagegesell...

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