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Vergütungsmodelle für die neuen Umsatzfelder des StaRUG
Die neuen Betätigungsfelder der vorinsolvenzlichen Sanierung bieten starkes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial für Berufsträger. Der Autor beschreibt, wie einzelne Leistungen als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG abgerechnet werden können.
Vereinbarungen über die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten sind nur dann wirksam, wenn die Bestimmungen des StaRUG zum zulässigen Inhalt und zum Verfahren beachtet werden.
Der Restrukturierungsbeauftragte erhält daher – soweit er persönlich tätig wird –, ein Honorar auf der Grundlage angemessener Stundensätze. Ist der unterstützende Einsatz qualifizierter Mitarbeiter erforderlich, erhält der Restrukturierungsbeauftragte auch für deren Tätigkeit ein Honorar auf der Grundlage angemessener Stundensätze. Eine gesonderte Vergütung des notwendigen Einsatzes qualifizierter Mitarbeiter ist bei einer stundensatzbasierten Vergütung erforderlich, um auch solche Restrukturierungsvorhaben sachgerecht abbilden zu können, in denen mehr qualifizierte Tätigkeiten anfallen, als ein Restrukturierungsbeauftragter in eigener Person in der knappen zur Verfügung stehenden Zeit bewältigen kann.
Im Regelfall beläuft sich der Stundensat...