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NWB Nr. 20 vom Seite 1428

Lohnsteuerliche Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten

Susanne Weber

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1446Das (NWB JAAAH-76163) enthält eine Übergangsregelung, die dazu führt, dass Gutscheine und Geldkarten erst ab dem die Regelungen des ZAG erfüllen müssen, um als Sachlohn behandelt werden zu können.

Bisher war Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend,...

[i]Anspruch des MitarbeitersNach der bisherigen Rechtsprechung des BFH kam es für die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt wird, nur auf den Rechtsgrund des Zuflusses an, also darauf, was der Mitarbeiter vom Arbeitgeber beanspruchen konnte. Auf welche Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und dem Mitarbeiter den Vorteil verschafft, war nicht relevant.

... nun kommt es auf die Erfüllung des Anspruchs an

[i]Hörster, NWB 5/2020 S. 298Im JStG 2019 wurde mit Wirkung zum gesetzlich geregelt, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, als Barlohn zu behandeln sind. Bei Gutscheinen und Geldkarten liegt ein Sachbezug nur vor, wenn diese

  • ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und

  • die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.

In den Jahren 2020 und 2021 sind Gutscheine und...

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