Online-Nachricht - Montag, 10.05.2021

Grenzpendler | Besteuerung von Grenzgängern in die Schweiz (BMF)

Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und der Schweiz vom veröffentlicht. Es betrifft die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie (-CHE/07/10019-05).

Der Konsultationsvereinbarung vom wird folgende Textziffer 7 angefügt:

Im Hinblick auf die Auslegung des Art. 5 Abs. 1 und Abs. 4 des Abkommens besteht Einvernehmen darüber, dass eine Arbeitskraft, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie Tätigkeiten an ihrem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat ausübt, hierdurch für den Arbeitgeber regelmäßig keine Betriebsstätte im Sinne von Artikel 5 begründet. Für die Annahme einer Betriebsstätte fehlt es bereits an dem erforderlichen Maß an Dauerhaftigkeit der Aktivität oder der Verfügungsmacht des Unternehmens, wenn die Tätigkeit der Arbeitskraft ausschließlich pandemiebedingt an ihrem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat ausgeübt wird.

Hinweis

Die Konsultationsvereinbarung vom 11.6.2020 einschließlich dieser Ergänzung soll mindestens bis zum in Kraft bleiben und vorher nicht gekündigt werden.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-78212