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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 3482/19 U EFG 2021 S. 1076 Nr. 13

Gesetze: AO § 367 Abs. 1; AO § 367 Abs. 2a

Anforderungen an Teileinspruchsentscheidung: Negative Abgrenzung des Umfangs der Bestandskraft – Übergehen eines abhilfefähigen Streitpunkts in der Begründung der Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1. Eine Teileinspruchsentscheidung i.S.d. § 367 Abs. 2a AO legt nur vor, wenn die Finanzbehörde hierin im Sinne einer negativen Abgrenzung bestimmt hat, welche Teile des Einspruchs nicht bestandskräftig werden sollen und in welchem Umfang das Einspruchsverfahren daher fortgeführt wird.

2. Hierfür reicht es nicht aus, dass die Finanzbehörde im Einspruchsverfahren ihre Abhilfebereitschaft hinsichtlich eines von zwei Streitpunkten signalisiert hatte und sodann in der Begründung der den Einspruch gegen den betroffenen Steuerbescheid zurückweisenden Einspruchsentscheidung lediglich auf den streitig gebliebenen Punkt eingeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 372 Nr. 6
EFG 2021 S. 1076 Nr. 13
FAAAH-78182

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 26.08.2020 - 5 K 3482/19 U

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