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§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
hier: Anwendung des § 8 Abs. 2 S. 3 - 5 EStG auf kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zugmaschinen oder Lastkraftwagen
Durch das JStG 1996 ist die Höhe des Sachbezugs bei der Gestellung von Kraftfahrzeugen an Arbeitnehmer gesetzlich neu geregelt worden. Einzelheiten zu den seither geltenden lohnsteuerlichen Vorschriften sind neben dem Abschn. 31 Abs. 7 und 7 a LStR 1996 auch den Textziffern 10 bis 37 des Merkblatts zu den Rechtsänderungen bei Steuerabzug vom Arbeitslohn ab (BStBl 1995 I S. 719) sowie dem (BStBl 1996 I S. 654) zu entnehmen (vgl. jetzt auch LStR 31 Abs. 7 und 7 a (1999). Der Begriff ”Kraftfahrzeug” findet in diesen Weisungen keine ausdrückliche Einschränkung.
Etwas anderes gilt jedoch nach dem Wortlaut der Regelung zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG. Diese ist in dem (BStBl 1997 I S. 562) zusammengefasst und bestimmt in Textziffer 1, letzter Satz, deren Nichtanwendung auf Kraftfahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lastkraftwagen sind.
Anlässlich eines Einzelfalls ist mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen entschieden worden, dass bei einem Arbeitnehmer, dem für Fahrten zwis...