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NWB Nr. 19 vom Seite 1388

Equal Pay: Der lange Weg von der Idee zur Umsetzung

Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung zum Thema „Gleiches Geld für gleiche Arbeit?“

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Entgeltgleichheit ist ein sperriger Begriff. Equal Pay klingt deutlich moderner, aber inhaltlich bestehen keine Unterschiede. Weil sich im sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch die englische Bezeichnung bereits fest etabliert hat, soll auch in der nachfolgenden Abhandlung vom Equal Pay-Grundsatz gesprochen werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Facetten des Equal Pay

Da der Begriff „Equal Pay“ verschiedene Facetten hat, sollen diese [i]Verschiedene Facetten des Equal Pay in einer kurzen Übersicht eingeführt werden.

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist als politische Forderung so alt wie die Arbeiterbewegung insgesamt und reicht zumindest bis in das 19. Jahrhundert und die beginnende Industrialisierung zurück. In der Folge und der sich wandelnden S. 1389Wirtschafts- und Arbeitswelt wurden dann schrittweise weitere praktische Anwendungsfelder unter diesen Sammelbegriff gefasst.

1. „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“

[i]Mehrere AbwägungsfragenMit dem Leitsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ werden die entscheidenden Fragen aufgeworfen, denn eine Definition „gleicher“ Arbeit fällt wegen der inzwischen sehr vielfältigen Arbeitswelt naturgemäß schwer. Genauso schwierig ist es für die Praxis, den Grundsatz gleichen Geld...

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