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§ 29 GewStG Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Mobilfunk-Unternehmen (§ 29 GewStG)
Es wurde die Frage gestellt, ob bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags eines Mobilfunk-Unternehmens auch die Gemeinden zu beteiligen sind, auf deren Gebiet sich lediglich die sog. Basis-Stationen befinden. Die Basis-Stationen bestehen aus einer Antennenanlage, der Energieversorgung, Funkschrank und Klimagerät. Sie werden elektronisch überwacht.
Die OFD bittet die Auffassung zu vertreten, dass allein das Vorhandensein einer Basis-Station nicht zu einer Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an der Zerlegung berechtigt. Bei der Basisstation handelt es sich nicht um eine Betriebstätte i.S. der §§ 28 Abs. 1 GewStG, 12 AO mit der Folge, dass auch keine Zerlegung nach § 30 GewStG in Betracht kommt.