StuB Nr. 9 vom Seite 1

Beilage zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaft …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... aktuelle Entwicklungen, Beispiele und Beratungshinweise

Die ertragsteuerliche Organschaft ist ein beliebtes Instrument in der Praxis, um eine innerkonzernliche Verlustverrechnung zu ermöglichen und eine Schachtelstrafe bei Beteiligungsketten zu vermeiden. Hierbei gilt es, die gesetzlichen Anforderungen an die Organschaft, die durch Gesetzgeber und Rechtsprechung laufend verändert und fortentwickelt werden, penibel einzuhalten. Marginale Abweichungen – z. B. von einzelnen Wörtern im Vertragstext in Bezug auf § 302 AktG – können insgesamt zum Scheitern der Organschaft führen mit erheblichen negativen Auswirkungen für die Beteiligten. Viele Konzerne sind nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch umsatzsteuerlich als Organschaft organisiert, um so die Möglichkeit einer Vereinfachung bei der Veranlagung zu nutzen, administrative Kosten zu senken oder ggf. umsatzsteuerliche Vorteile zu erzielen. Die Umsetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft kann sich jedoch mitunter als sehr schwierig erweisen. Denn gerade in den letzten Jahren waren die Voraussetzungen für das Bestehen der umsatzsteuerlichen Organschaft verstärkt Gegenstand der Rechtsprechung von EuGH und BFH. Vor diesem Hintergrund liefert die von Zieglmaier/Heyd einen Überblick zu wesentlichen Aspekten hinsichtlich der Regelungen zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Mit Datum vom wurde das finale BMF-Schreiben zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d KStG) veröffentlicht. Das BMF-Schreiben mit seinen acht Kapiteln mit zahlreichen Unterkapiteln und Beispielen hat einen gut strukturierten Aufbau, beginnend mit dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 8d KStG, über Ausführungen zum Antragserfordernis und dem Vorliegen „desselben Geschäftsbetriebs“. Zudem enthält es Ausführungen zu den Rechtsfolgen, dem Untergang eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags unter Beachtung der Stille-Reserven-Klausel und eines weiteren schädlichen § 8c-Erwerbs. Das abschließende Kapital konkretisiert den zeitlichen Anwendungsbereich von § 8d KStG. Trotz seines Umfangs geht das BMF-Schreiben nicht auf alle bestehenden Zweifelsfragen ein. Adrian/Hahn stellen ab ausgewählte Aspekte des BMF-Schreibens dar und unterziehen sie einer kritischen Würdigung.

Aktuelles aus der BFH-Rechtsprechung zu § 7g EStG

Der eine für die Beratungspraxis bedeutsame Entscheidungen zur Anwendung von § 7g EStG getroffen. Der BFH hat sich eingehend mit den Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen im Falle einer längerfristigen Nutzung durch ein anderes Unternehmen auseinandergesetzt und zunächst zwischen einer kurzfristigen und längerfristigen Vermietung unterschieden. Seifert stellt das Urteil ab dar.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 9/2021 Seite 1
NWB ZAAAH-77656