Gesetzgebung | Taxameter künftig mit technischer Sicherheitseinrichtung (hib)
Die Bundesregierung hat eine
Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BT-Drucks. 19/29085) vorgelegt. Künftig soll
auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die
digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann.
Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Ebenso Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 572 (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-77585