Online-Nachricht - Donnerstag, 29.04.2021

Umsatzsteuer | Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter (BMF)

Mit hat der BFH entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Der UStAE wird in Abschnitt 3.6 Abs. 5 hierzu geändert ( :005).

In Abschnitt 3.6 der Abs. 5 werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:

  • Etwas Anderes gilt aber, wenn dem Leistenden durch den Dritten der Art nach ein Mitbenutzungsrecht in Form von Verfügungs- und Dispositionsmöglichkeiten an dessen Dienstleistungselementen (z.B. Verzehrvorrichtungen) zugestanden worden ist (vgl. ).

  • Maßgebend sind immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

Der bisherige Satz 4 wird neuer Satz 6 und wie folgt gefasst:

  • Dabei ist - ggf. unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen - zu prüfen, inwieweit augenscheinlich von einem Dritten erbrachte Dienstleistungselemente dem speiseabgebenden Unternehmer zuzurechnen sind.

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-77394