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NWB 17/2021 S. 1218

Kurzfristige Beschäftigung | Erhöhung der zulässigen Dauer im Zeitraum vom 1.3.–

Der Bundestag hat am dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes zugestimmt. Dieses Gesetz enthält eine – sachfremde – Regelung für Saisonbeschäftigung, die durch einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Es ist geplant, auch in diesem Jahr in dem Zeitraum vom 1.3.– die zulässige Dauer kurzfristiger Beschäftigung auszuweiten, und zwar auf längstens vier Monate oder 102 Tage im Kalenderjahr. Die Regel soll nicht für Beschäftigungsverhältnisse [i]Eilts, NWB 45/2020 S. 3343 gelten, die bereits vor dem Inkrafttreten begonnen wurden. (Erst) Ab dem soll der Arbeitgeber bei der Meldung der kurzfristig Beschäftigten bei der Knappschaft (Minijobzentr...

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