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NWB Nr. 17 vom Seite 1220

Berliner Mietendeckel ist nichtig

RA Johannes Hofele

Das Bundesverfassungsgericht (, 2 BvF 4/20 und 2 BvF 5/20, NWB DAAAH-76285) hat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln), das den sog. Mietendeckel regelt, für nichtig erklärt. Diese Erklärung wirkt auch in die Vergangenheit und führt zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. Nachdem schon vor und mit Inkrafttreten des Gesetzes einiges an Unklarheiten entstanden ist, stellt sich jetzt die Frage, wie das „Rad zurückgedreht“ werden kann.

Zum Hintergrund

[i]Für Mieter gut Gemeintes geht nach hinten losDas Land Berlin wollte den Mietern eine „Verschnaufpause“ in Sachen Mietsteigerungen verschaffen. Von Anfang an wurde allerdings die Gesetzgebungskompetenz des Landes infrage gestellt. 284 Bundestagsabgeordnete hatten einen Normenkontrollantrag eingereicht und es gab zwei Vorlageverfahren von Gerichten.

Die Entscheidung

Der Zweite Senat hat die drei Verfahren verbunden. Alle drei Anträge waren zulässig.

[i]Kein Raum für LänderregelungenGeradezu lehrbuchhaft legt die Entscheidung die föderalen Gesetzgebungskompetenzen dar: Das Grundgesetz geht von einer i. d. R. abschließenden Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern aus. Der Bund hat das Recht zur Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz ihm dieses aus...

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