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Online-Nachricht - Dienstag, 27.04.2021

Gesetzgebung | Renten im Osten leicht erhöht (Bundesregierung)

Am hat die Bundesregierung die sog. Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 beschlossen. Danach bleiben die Renten im Westen stabil, im Osten steigen sie leicht um 0,72 Prozent.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Grundlage der Rentenanpassung ist vor allem die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr die Löhne nicht gestiegen, sondern gesunken.

  • Doch weil die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, bleibt in Westdeutschland der Rentenwert 2021 ab dem weiterhin bei bei 34,19 Euro.

  • Der Rentenwert in Ostdeutschland steigt ab dem um 0,72 Prozent von bisher 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 0,72 Prozent.

  • Grundlage dafür ist die Ost-West-Rentenangleichung. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwertes erreicht. Somit wird auch in der Corona-Pandemie an dem Ziel der Vollendung der sozialen Einheit festgehalten. Bis zum soll es einen einheitlichen Rentenwert geben.

  • Der Rentenwert für Landwirtinnen und Landwirte im Ruhestand beträgt ab 1. Juli im Westen weiterhin 15,79 Euro, im Osten steigt er von 15,32 Euro auf 15,43 Euro.

Hinweis:

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 tritt - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt - am in Kraft. Weitere Informationen zur Rentenanpassung hat das BMAS auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 27.4.2021 (il)

Fundstelle(n):
LAAAH-77195