Online-Nachricht - Dienstag, 27.04.2021

Gesetzgebung | Zentrales Basisregister für Unternehmen geplant (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf für ein sog. Unternehmensbasisdatenregistergesetz beschlossen.

Mit dem "Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze" soll künftig beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden. Zur eindeutigen Identifikation sollen Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer erhalten. Dafür hat die Bundesregierung nun die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen.

Ziel ist es, Unternehmen weiter von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden. Gleichzeitig soll die Regelung dazu beitragen, die Qualität der Registerdaten zu verbessern und ihre Verwaltung durch die Vernetzung der Register effizienter machen.

Die Bundesregierung setzt mit der Regelung eine wichtige Maßnahme aus ihrem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen um. Nach heutiger Planung könnte das Basisregister für Unternehmensstammdaten bis etwa 2024 betriebsreif sein. Das Entlastungspotenzial wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben sind auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-77194