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FG Baden-Württemberg 24.09.2020 3 K 2762/19, IWB 8/2021 S. 299

FG Baden-Württemberg | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen bei einem Ferienimmobilienanbieter

(1) An ihn überlassene Ferienimmobilien gehören zum „fiktiven“ Anlagevermögen i. S. des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG eines Ferienimmobilienanbieters, wenn er diese für festgelegte Saisonzeiten in Katalogen, über Reisebüros und in einem Internetauftritt anbietet und an Urlauber weiter überlässt. (2) Vereinbarungen über die Überlassung von Ferienimmobilien für bestimmte Saisonzeiten zum Zweck der Weiterüberlassung an Urlauber haben auch dann mietvertraglichen Charakter, wenn ein Entgelt nur im Fall der Weiterüberlassung zu zahlen ist und sich der erste Überlassende zur Erbringung von Zusatzleistungen unmittelbar an die Urlauber verpflichtet. (3) Ausländische Ferienimmobilien sind keine ausländischen Betriebsstätten.

Hinweis:

Streitig war, ob [i]Geschäftsmodell der Weiterüberlassung von Übernachtungsangeboten unterscheidet sich vom typischen Pauschalreiseangebot mit Zimmermiete Aufwendungen für die Überlassung von Ferien...

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