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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 763/20 EFG 2021 S. 1235 Nr. 14

Gesetze: UStG § 13b, UStG § 27 Abs. 19, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 164, AO § 176, InsO § 80 Abs. 2

Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger im Rahmen einer Organschaft

Insolvenz des Leistenden

Leitsatz

1. Sind die Beteiligten zunächst davon ausgegangen, der Bauträger schulde die Umsatzsteuer für an ihn erbrachte Bauleistungen, sind die Ansprüche des Leistenden gegen den Bauträger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistenden grundsätzlich abtretbar. Dass der Insolvenzverwalter die anderen Gläubiger dadurch benachteiligen würde, dass er den Anspruch an das Finanzamt abtritt, statt die Zahlungen zur Masse zu ziehen und im Rahmen der Schlussverteilung gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen, begründet kein Verfügungsverbot.

2. Ist Leistender eine Organgesellschaft, steht der Anspruch gegen den Bauträger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Vereinbarungen und wegen der Anpassung im Rahmen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bezüglich der Regelung zur Umsatzsteuer nicht dem Organträger, sondern der Organgesellschaft zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 50
DStRE 2022 S. 161 Nr. 3
EFG 2021 S. 1235 Nr. 14
GmbH-StB 2021 S. 223 Nr. 7
XAAAH-77071

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Sächsisches FG, Urteil v. 03.02.2021 - 2 K 763/20

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