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FG Münster Urteil v. - 5 K 3446/18 U EFG 2021 S. 886 Nr. 10

Gesetze: Anlage zum UStG Anlage 2 Nr 37; UStG § 12 Abs 2 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Fütterungsleistungen an Schweinemastbetrieb

Leitsatz

1. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass jeder Umsatz in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist, und dass zum anderen ein Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt, im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf. Die Futterherstellung und automatische Verfütterung an die Mastschweine sind weder nach der Interessenlage der am Leistungsverhältnis Beteiligten noch technisch aufteilbar.

2. Nach Auffassung des Senats sind die Flüssigfutterleistungen über eine einheitliche Futtermittelzentrale an andere Unternehmer keine Lieferungen, sondern dem Regelsteuersatz unterliegende Futtermanagementleistungen, da zusätzliche weitere Dienstleistungselemente wie Überwachung des Fressverhaltens der Mastschweine, Wiederbefüllung der Tröge u.a. gegeben sind, die nicht mit der bloßen Vermarktung einhergehen.

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 886 Nr. 10
KÖSDI 2021 S. 22269 Nr. 6
ZAAAH-77053

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FG Münster, Urteil v. 25.02.2021 - 5 K 3446/18 U

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