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Corona | Homeoffice-Pflicht jetzt auch für Arbeitnehmer
Durch die Corona-Notbremse sind jetzt auch Arbeitnehmer verpflichtet, ein Homeoffice-Angebot auch anzunehmen. Das war bisher nicht der Fall; nur Arbeitgeber mussten Homeoffice ermöglichen, wo immer es umsetzbar ist.
Bisher waren nur Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern wo immer möglich Homeoffice anzubieten. Diese Verpflichtung gilt aktuell bis Ende Juni 2021. Diese Pflicht, Homeoffice anzubieten, ist nun Bestandteil des neuen Infektionsschutzgesetzes (§ 28b Abs.7). Nur bei zwingenden Gründen gibt es Ausnahmen, etwa, wenn die nötige IT nicht ausreicht.
Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet jetzt auch Arbeitnehmer, ein Homeoffice-Angebot wahrzunehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“. Solche Gründe können z.B. räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder eine unzureichende technische Auss...