Online-Nachricht - Donnerstag, 22.04.2021

Berufsrecht | Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien (BRAK)

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Handlungshinweise für steuerliche Betriebs- bzw. Außenprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien erarbeitet (Stand: April 2021).

Hierzu führt die BRAK weiter aus:

  • Steuerliche Betriebs- bzw. Außenprüfungen kann die Finanzverwaltung auch bei Berufsgeheimnisträgern durchführen – jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt kann also davon betroffen sein. Häufig besteht jedoch eine gewisse Unsicherheit darüber, ob der Betriebsprüfer Zutritt zur Kanzlei verlangen kann, welche Unterlagen ihm vorzulegen sind und inwieweit man sich auf die anwaltliche Verschwiegenheit berufen kann.

  • Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien erarbeitet, die diese Fragen anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie der geltenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingehend erörtern. Zudem werden Handlungsmöglichkeiten für betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgezeigt.

Hinweis:

Die Handlungshinweise zu Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien (Stand: April 2021) sind auf der Homepage der BRAK veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, Newsletter v. (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-76888