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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 09 | Buchwertfortführung: Steuergünstige Übertragung auf eine Mitunternehmerschaft

Aus Verwaltungssicht ist die Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG auch dann anzuwenden, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs oder Teilbetriebs unentgeltlich in der Weise auf eine Mitunternehmerschaft übertragen werden, dass sie teils in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft und teils in das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer oder vollständig in die jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übergehen.

Wie das Bayerische Landesamt für Steuern berichtet, haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auch mit der Fortführung der Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG befasst.

Wird ein Betrieb oder ein Teilbetrieb unentgeltlich übertragen, sind bekanntlich nach dieser Vorschrift bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Buchwerte anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.

§ 6 Abs. 3 EStG ist – so jetzt die Verwaltung – auch dann anzuwenden, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs oder eines Teilbetriebs unentgeltlich in der Weise auf eine Mitunternehmerschaft übertragen werden, dass sie teils in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft übergehen und...

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