Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 5/2021 S. 173

DRSC-Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der EU-Taxonomie-Verordnung

Nach der EU-Taxonomie-Verordnung müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von § 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, in ihrer CSR-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 erstmals zusätzliche Angaben machen. Gemäß Art. 8 Abs. 2 der EU-Taxonomie-Verordnung sind für die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel die jeweiligen Anteile der auf nachhaltige Aktivitäten entfallenden Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben anzugeben. Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Taxonomiequoten sind von der EU-Kommission bis Juni 2021 mittels einer weiteren Rechtsverordnung zu konkretisieren. Die Ausarbeitung detaillierter Vorgaben für die Ermittlung der Taxonomiequoten hat die Europäische Kommission den europäischen Aufsichtsbe...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen