BFH - X R 35/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 1, AO § 171 Abs 3, AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 169 Abs 1 S 3 Nr 1
Rechtsfrage
Liegt bei einer Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Abgabe der Einkommensteuererklärung zugleich ein Antrag i.S. von § 171 Abs. 3 AO, der den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmt?
Ist das Finanzamt im Fall des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG aus den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, eine zu einer Steuererstattung führende Veranlagung auch dann durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige erst am vorletzten Tag der Festsetzungsfrist die Steuererklärung einreicht und darauf vertraut, noch innerhalb der Frist veranlagt zu werden?
Ablaufhemmung; Antrag; Festsetzungsfrist; Pflichtveranlagung; Treu und Glauben; Veranlagung
Fundstelle(n):
WAAAH-76552