Online-Nachricht - Dienstag, 20.04.2021

Verbraucherschutz | Schadensersatz für gemietete Router (VZ NRW)

Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt, wonach Kunden den Neupreis für gemietete Geräte zahlen sollten, wenn sie diese nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Auf die noch nicht rechtskräftigen Urteile des LG Düsseldorf (Urteil v. - 12 O 83/20) sowie des LG München I (Urteil v. - 12 O 7213/20) macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kunden gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das LG Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das LG München I (Az. 12 O 7213/20). Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale NRW.

Die Urteile bestätigen die Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kunden verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.

Hinweis:

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Volltexte der Entscheidungen.

Quelle: VZ NRW, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-76514