Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil N: Steueränderungen 2021
Vorbemerkung: In Teil M wird nur auf die im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits „gesicherten“, für die tägliche Arbeit wichtigen Änderungen des Einkommensteuergesetzes, der Abgabenordnung sowie des Umsatzsteuergesetzes 2021 hingewiesen.
Anwendungsregelungen: Die folgenden Gesetzesänderungen sind grundsätzlich ab anzuwenden. Bei davon abweichenden Anwendungsregelungen werden diese aufgeführt.
I. Einkommensteuergesetz
Übungsleiterpauschale/Ehrenamtspauschale
Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 € auf 3.000 € erhöht, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG; die Ehrenamtspauschale wird von 720 € auf 840 € erhöht, § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG.
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG).
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz v. wurde die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld in Angleichung an die Sozialversicherung eingeführt. Die Steuerbefreiung wurde mit dem JStG 2020 bis zum verlängert. Die Zuschüsse unterliegen dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g EStG.
Steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (§ 3 Nr. 56 und 63 EStG)
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis für eine zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in Form eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder Direktversicherung sind 2019 gem. § 3 Nr. 63 Satz 1 b...