Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil M: GewerbesteuerS. 710
I. Vordruck
1. Gewerbesteuererklärung (GewSt1A) 2020
S. 711
S. 712
S. 713
S. 714
S. 715
S. 716
S. 717
S. 718
Hinweise zum Vordruck GewSt 1 A
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Der Vordruck GewSt1A wurde auf den Veranlagungszeitraum 2020 fortgeschrieben. Im Einzelnen haben sich folgende relevante Änderungen im Formular ergeben:
Zeilen 5 bis 10: Die Abfrage der Angaben zur Geschäftsleitung des Unternehmens und der Geschäftsleitung im Erhebungszeitraum ist ab 2020 entfallen.
Zeilen 32a bis 32e: Die Abfrage zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach §§ 138d ff. AO wurde erweitert. In Zeile 32b ist die Registriernummer und in Zeile 32c ist die Offenlegungsnummer anzugeben. Für den Fall, dass noch keine Registrier- und Offenlegungsnummer vorliegt, soll dies gesondert in Zeile 32d gekennzeichnet werden („1 = ja“). In Zeile 32e soll die Steuergestaltung bezeichnet werden, soweit noch keine Registrier- und Offenlegungsnummer vorliegt.
Hat ein Steuerpflichtiger eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht oder ist die Umsetzung dieser Gestaltung abgeschlossen, muss dieser Umstand in der Steuererklärung angezeigt werden. Hierbei handelt es sich um den Erhebungszeitraum, in der der intendierte steuerliche Vorteil erstma...