Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil I: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage VS. 548
I. Vordruck
1. Anlage V 2020
S. 549
S. 550
2. Anleitung zur Anlage V 2020
S. 551
S. 552
S. 553
3. Formular mit Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG
S. 554
S. 555
S. 556
Hinweise zur Anlage V 2020
Änderung der Anlage V: Die Anlage V 2020 wurde im Wesentlichen redaktionell auf den Veranlagungszeitraum 2020 fortgeschrieben. Die inhaltlichen Änderungen werden im Folgenden erläutert.
Hinweis auf die Anleitung zur Anlage V: In der obersten Zeile der Anlage V 2020 wird durch einen neuen Schriftzug und ein Piktogramm auf das Vorhandensein einer Anleitung zur Anlage V (siehe auch Tz. I. 2) hingewiesen.
Zusammenveranlagung (Zeile 3): In Zeile 3 wurde rechts ein Hinweis angebracht, dass die Anlage V bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen ist.
Bisherige Zeile 43: Die bisherige Zeile 43 (eingeführt in der Anlage V 2019) ist entfallen. Bisher sollte die Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand verteilt werden sollte, angegeben werden. Die Eintragung des zu verteilenden Aufwands in den Zeilen 43 bis 46 hat wieder unabhängig von den Angaben in der bisherigen Zeile 43 personell zu erfolgen. Die Nummerierung der folgenden Zeilen hat sich - ohne inh...