Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil F: Corona-HilfenS. 332
I. Vordruck
1. Anlage Corona-Hilfen 2020
S. 333
2. Information zu Corona-Hilfen 2020
S. 334
3. Hinweise zur Anlage Corona-Hilfen 2020
Die Anlage Corona-Hilfen wurde für den VZ 2020 neu aufgelegt.
Anwendungsbereich: Die Anlage Corona-Hilfen ist der Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung beizufügen. Sie erfasst sämtliche im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen. Derartige Zahlungen werden im Allgemeinen als Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen bezeichnet. Erfasst werden auch vergleichbare Zuschüsse, die ergänzend oder anstelle der vorgenannten Zahlungen gewährt wurden.
Die Corona-Hilfen sind zusätzlich in den Anlagen G, L und / oder S der Einkommensteuererklärung oder in den Anlagen FG, FE 1 der Feststellungserklärung sowie in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen enthalten.
Gliederung der Anlage Corona-Hilfen: Die Anlage Corona-Hilfen 2020 gliedert sich in folgende Abschnitte, die der Ermittlung des Gesamtbetrags der Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbaren Zuschüsse dient. Bitte beachten Sie: Die Erfassung der (steuerpflichtigen) Corona-Hilfen erfolgt in der jeweiligen G...