Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil E: Einnahmen-Überschussrechnung – Anlage EÜR und weitere AnlagenS. 294
I. Vordrucke
1. Anlage EÜR 2020
S. 295
S. 296
S. 297
S. 298
2. Anleitung zur Anlage EÜR 2020
S. 299
S. 300
S. 301
S. 302
S. 303
S. 304
S. 305
S. 306
S. 307
3. Anlage AVEÜR 2020
S. 308
4. Anlage SZ zur Einnahmen-Überschussrechnung 2020
S. 309
5. Anlage SE zur Einnahmen-Überschussrechnung 2020
S. 310
S. 311
S. 312
S. 313
6. Anlage AVSE 2020
S. 314
S. 315
7. Anlage ER 2020
S. 316
S. 317
8. Anlage LuF zur Anlage EÜR 2020
S. 318
9. Anleitung zu den Anlagen Ergänzungsrechnung (Anlage ER), Sonderberechnung (Anlage SE), Anlageverzeichnis zur Anlage SE (Anlage AVSE) zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) bei Personengesellschaften
S. 319
S. 320
S. 321
Hinweise zur Anlage EÜR und weiteren Anlagen
Änderung der Anlage EÜR 2020: Neben der redaktionellen Fortschreibung der Anlage EÜR auf den Veranlagungszeitraum 2020 haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert.
Zeile 15 (geändert): Zeile 15 enthält einen neuen Hinweis auf die Erfassung von Corona-Hilfen und Corona-Zuschüssen als Betriebseinnahmen. Im Übrigen sind in Zeile 15 weiterhin umsatzsteuerfreie und nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet, einzutragen.
Zeile 19: In Zeile 19 ist der Gesamtbetrag aus privater KFZ-Nutzung e...