Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage SS. 280
I. Vordruck – Anlage S
S. 281
S. 282
Hinweis
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage S abzugeben. Neben der redaktionellen Fortschreibung der Anlage S auf den Veranlagungszeitraum 2020 haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert. Die Zeilennummerierung hat sich auf Seite 2 geändert.
Zeile 3: Auf der Analge S wird darauf hingewiesen, dass stets ergänzend die „Anlage Corona-Hilfen“ eingereicht werden muss.
Auszug aus der Anlage S 2020:
„Bitte Anlage Corona-Hilfen übermitteln.“
Die Anlage Corona-Hilfen ist der Einkommensteuererklärung beizufügen. Sie erfasst sämtliche im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen. Derartige Zahlungen werden im Allgemeinen als Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen bezeichnet. Erfasst werden auch vergleichbare Zuschüsse, die ergänzend oder anstelle der vorgenannten Zahlungen gewährt wurden. Die Corona-Hilfen sind zusätzlich zur Berücksichtigung in der Gewinnermittlung in der Anlage Corona-Hilfen zu deklarieren.Zeilen 33/34: Enthält ein Veräußerungsge...