Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage GS. 206
I. Vordrucke
1. Anlage G 2020
S. 207
S. 208
Hinweis Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage G abzugeben. Neben der redaktionellen Fortschreibung der Anlage G auf den Veranlagungszeitraum 2020 haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert. Die Zeilennummerierung hat sich auf Seite 2 geändert.
Zeile 3: Auf der Anlage G wird darauf hingewiesen, dass stets ergänzend die „Anlage Corona-Hilfen“ eingereicht werden muss.
Auszug aus der Anlage G 2020:
„Bitte Anlage Corona-Hilfen übermitteln.“
Die Anlage Corona-Hilfen ist der Einkommensteuererklärung beizufügen. Sie erfasst sämtliche im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen. Derartige Zahlungen werden im Allgemeinen als Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen bezeichnet. Erfasst werden auch vergleichbare Zuschüsse, die ergänzend oder anstelle der vorgenannten Zahlungen gewährt wurden. Die Corona-Hilfen sind zusätzlich zur Berücksichtigung in der Gewinnermittlung in der Anlage Corona-Hilfen zu deklarieren.Zeile 22: Die Beschreibung der ...