Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2020
1. Aufl. 2021
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und KS. 160
I. Vordrucke
1. Anlage Kind 2020
S. 161
S. 162
S. 163
2. Anleitung zur Anlage Kind 2020
S. 164
S. 165
S. 166
S. 167
Hinweis
Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Allgemeines: Die in der Anlage Kind enthaltenen Zeilen mit Abfragen, in denen eDaten berücksichtigt werden, die grundsätzlich nicht mehr zu erklären sind (Zeile 31 bis 33 = Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung sowie erstattete Beträge), wurden im Hinblick auf den eDaten-Verzicht bereits im Vorjahr neu gestaltet. In der Zeile 3 wird darauf hingewiesen, wie Zeilen / Bereiche der Anlage Kind zu erkennen sind, in denen grundsätzlich keine Eintragungen mehr vorzunehmen sind. Der Hinweis lautet: „Daten für die mit „e“ gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen nicht ausgefüllt werden. – Bitte Infoblatt eDaten /Anleitung beachten –“.
Zeile 6: Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom (BGBl 2020 I S. 1512) werden für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, Einmalbeträge (sog. Kinderbonus) von insgesamt 300 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG). Die Einmalbeträge werden als Kindergeld im Rahmen der Vergleichsberechnung (Günstigerprüfung) nach § 31 Satz 4 EStG be...