Kein steuerfreier Sanierungsgewinn
bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich eigennützigem Interesse
des Gläubigers
Leitsatz
1. Zur Auslegung
des § 3a EStG können sowohl die zu § 3 Nr. 66 EStG alte Fassung
(a. F.) als auch die zum sogenannten Sanierungserlass ergangene
Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herangezogen werden.
2. Ein steuerfreier Sanierungsertrag
im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EStG liegt nicht vor, wenn
es dem Gläubiger an der erforderlichen Sanierungsabsicht fehlt.
Ein Gläubiger hat jedenfalls dann keine Sanierungsabsicht, wenn
er die Forderung erlässt, weil es ihm allein auf die Erzielung möglichst
hoher Erträge aus der Abwicklung eines Kreditengagements ankommt.
Ein Erlass oder eine Stundung der aus dem steuerpflichtigen Sanierungsertrag
resultierenden Steuern kommt dann aufgrund des bloßen Forderungserlasses
nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 25 DStRE 2021 S. 897 Nr. 15 PAAAH-76362
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 12.06.2020 - 5 K 160/17
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