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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 62/19

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1

vGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Stellt eine GmbH ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, der ein Aufsichtsratsmandat in einer AG ausübt, an der die GmbH eine Beteiligung hält, von jeglichen Haftungsrisiken - unabhängig von Vorsatz und Fahrlässigkeit - frei, führt die Inanspruchnahme aus der Haftungsübernahme zu einer vGA zu Gunsten ihres Gesellschafters.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 39
DStRE 2021 S. 1314 Nr. 21
GmbH-StB 2021 S. 219 Nr. 7
VAAAH-76360

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.12.2020 - 2 K 62/19

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