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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - IV 310 - S 2223 - 2/02

§ 10 EStG; Vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 EStDV;
Spendenaktion zu Gunsten der Opfer des Elbe-Hochwassers

Ministerpräsident Harald Ringstorff hat die Bürger des Landes aufgerufen, ihre Solidarität mit den Opfern des ”Jahrtausend-Hochwassers” der Elbe in Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen und die Geschädigten durch Spenden zu unterstützen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das folgende Spendenkonto eingerichtet:


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Landeszentralkasse Schwerin
Kennwort:
Hochwasser
Kontonummer:
14 001 999
Bankleitzahl:
14 000 000

Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Spenden, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des o.a. Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt für Spenden, die bis zum auf dieses Konto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. - IV 310 - S 2223 - 2/02

Fundstelle(n):
PAAAA-78729