BMF - III C 3 - S 7155/19/10004 :001 BStBl 2021 I S. 385

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen

Bezug:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2021/0251308), BStBl 2021 I S. 384, geändert worden ist, in Abschnitt 8.1 der Absatz 4 wie folgt gefasst:

„(4) Gegenstände zur Versorgung von Schiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 UStG) sind die technischen Verbrauchsgegenstände – z. B. Treibstoffe, Schmierstoffe, Farbe oder Putzwolle –, die sonstigen zum Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder und die Fahrgäste bestimmten Gegenstände - z. B. Proviant, Genussmittel, Toilettenartikel, Zeitungen und Zeitschriften - und die Waren für Schiffsapotheken, Bordkantinen sowie Bordläden, wenn diese üblicherweise für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder oder die Fahrgäste an Bord bestimmt sind.“

II. Anwendung

Die Grundsätze dieses Schreibens sind für Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden.

BMF v. - III C 3 - S 7155/19/10004 :001


Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 385
DStR 2021 S. 803 Nr. 13
UR 2021 S. 412 Nr. 10
UStB 2021 S. 160 Nr. 5
UVR 2021 S. 165 Nr. 6
WAAAH-75768