Online-Nachricht - Freitag, 09.04.2021

Verfahrensrecht | Festsetzung eines Verspätungszuschlags (BayLfSt)

Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 152 AO durch das Steuermodernisierungsgesetz hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ausführlich zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags Stellung genommen (.1.1-2/18 St43).

Das BayLfSt geht u.a. auf folgende Punkte näher ein:

Quelle: .1.1-2/18 St43 (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-75763