OFD München - S 2196 - 27 St 41/42

; Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsguter

Bezug:

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Nach dem Bezugsschreiben hängt bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen die Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsguter beim Leasing-Nehmer u.a. von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes und bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen mit Kaufoption zusätzlich von dem nach linearer AfA ermittelten Buchwert des Gebäudes ab. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen vom (BGBl 1985 I S. 2434, BStBl 1985 I S. 705) ist § 7 Abs. 4 und 5 EStG geändert worden. Nach der geänderten Fassung dieser Vorschrift ergibt sich für Gebäude, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem gestellt worden ist, ein Absetzungszeitraum von 25 Jahren.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird zu der Frage, welche Auswirkung die gesetzlich Neuregelung auf die ertragsteuerliche Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsguter bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen hat, wie folgt Stellung genommen:

Bei Gebäuden, für die die AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom zu bemessen ist, ist

  1. für die Berechnung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Sinne des Abschnitts I Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa des Bezugsschreibens und

  2. für die Bemessung der linearen AfA im Sinne des Abschnitts 1 Nr. 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb des Bezugsschreibens

der sich aus dem Gesetz ergebende Absetzungszeitraum von 25 Jahren zugrunde zu legen.

Dieses Schreiben entspricht dem Teil I S. 440.

Zur Frage welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Betriebsgebäude nach Änderung des § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG durch des StSenkG vom (BGBl 2000 I S. 1433, BStBl 2000 I S. 1428) für Finanzierungs-Leasing-Verträge zugrunde zu legen ist, nahm der BMF wie folgt Stellung:

Nach dem (s.o.) ist für die Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsgüter bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen für Betriebsgebäude im Sinne des § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG auf der Grundlage der damals geltenden Abschreibungen in Höhe von 4 v.H. eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Durch das StSenkG (a.a.O.) wurde die Abschreibung von 4 v.H. auf 3 v.H. abgesenkt, woraus sich ein Absetzungszeitraum von 33 Jahren und 4 Monaten ergibt. Für Finanzierungs-Leasing-Verträge über Betriebsgebäude, die der neuen Abschreibungsregelung unterliegen, ist daher der geänderte Absetzungszeitraum maßgeblich.

Änderungen sind kursiv dargestellt.

aus

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2196 - 27 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 2196 - 81/St 31

Fundstelle(n):
ZAAAA-78688