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Corona-Hilfe | Gastronomie: Reduzierte Mehrwertsteuer bleibt länger

Auf Speisen in Restaurants soll bis Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % angewendet werden. Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung nur bis Ende Juni 2021 gelten. Darauf einigte sich der Koalitionsausschluss.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass Restaurants & Co. von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung kaum profitiert haben, da die Betriebe seit November 2020 wieder geschlossen sind. Ein zusätzlicher Vorteil für Gastronomie-Betriebe ist, dass sie ihre Kassen zum nicht erneut umstellen müssen. Durch die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 % und 7 auf 5 % mussten die Systeme im Jahr 2020 mehrfach umgestellt werden:

  • So fielen bis 19 % auf Speisen an,

  • danach bis Ende...

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