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BBK Nr. 8 vom

Datenschutzvorgaben für Steuerberater und (Bilanz-)Buchhalter

Strittige Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

Dr. Diana Ettig

Fast drei Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, welche datenschutzrechtlichen Pflichten Steuerberater und selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter treffen, noch immer nicht abschließend beantwortet. Denn diese hängen maßgeblich davon ab, in welchem datenschutzrechtlichen Rechtsverhältnis die verschiedenen Personen zueinander stehen. Auftraggeber und Auftragnehmer könnten dabei als zwei eigenständig Verantwortliche oder aber als für die Verarbeitung gemeinsam verantwortlich einzuordnen sein. Zudem könnte der Auftragnehmer auch im Rahmen einer sog. Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber tätig werden. Die Abgrenzung hat nicht nur Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, sondern ist auch entscheidend für die Festlegung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Auftragnehmers.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Rollenverteilung im Datenschutzrecht

Die DSGVO kennt grundsätzlich zwei Rollen, in welchen eine natürliche oder juristische Person personenbezogene Daten eines Betroffenen verarbeiten kann: den Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und den Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO):

Während der Auftragsverarbeiter die personenb...

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