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BMF - IV B 2 -S 2174 - 45/93 BStBl 1994 I 98

Pauschalwertberichtigung bei Kreditinstituten

1 Kreditinstitute können für das Ausfallrisiko ihrer Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom – RechKredV – BGBl 1992 I S. 203), das am Bilanzstichtag besteht, aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht erkennbar geworden ist und daher nicht durch Einzelwertberichtigungen (EWB) oder Direktabschreibungen der Forderungen berücksichtigt werden kann (latentes Ausfallrisiko), Pauschalwertberichtigungen (PWB) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei Kreditinstituten PWB steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie die nach folgenden Grundsätzen zu berechnenden Beträge nicht übersteigen:

I. Vomhundertsatz der PWB bei Kreditinstituten

2 Der Vomhundertsatz der PWB für den Bilanzstichtag ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu bemessen. Zu seiner Berechnung ist grundsätzlich der Durchschnitt des tatsächlichen Forderungsausfalls für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Wirtschaftsjahre und des risikobehafteten Kreditvolumens für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Bilanzstichtage zu ermitteln und ins Verhältnis zu setzen. Der tatsächliche Forderungsausfall umfaßt...

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BMF v. 10.01.1994 - IV B 2 -S 2174 - 45/93

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