Gesetzgebung | Anpassung an erhöhte Ehrenamtspauschale (Bundesrat)
Das 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen passt das Haftungsprivileg für ehrenamtliche Tätigkeiten an die kürzlich erhöhte Ehrenamtspauschale an.
Künftig gilt die Befreiung für alle Organmitglieder eines Vereins sowie für Mitglieder, die für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu 840 € erhalten. Bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale im Jahressteuergesetz 2020 war es versäumt worden, das Haftungsprivileg auszuweiten.
Zu den dazugehörigen Drucksachen gelangen Sie hier.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten - für die einzelnen Regelungen sind unterschiedliche Daten vorgesehen.
Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)
Nachricht aktualisiert am : Das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurde am im BGBl. I S. 607 verkündet. (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-74860