Online-Nachricht - Donnerstag, 25.03.2021

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 (BMF)

Das Bundeskabinett hat am die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) beschlossen.

Mit der nun beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG nachvollzogen. Dieser Steuerfreibetrag wurde zum durch das JStG 2020 (von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr) angehoben.

Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.

Mit der Änderung wird dem Wunsch der Länder und Verbände nachgekommen, die sich für die Anhebung dieses Mindestbetrages - in Anlehnung an die auf 3.000 Euro im Jahr erhöhte Übungsleiterpauschale - eingesetzt haben.

Die begünstigenden Änderungen der Lohnsteuer-Richtlinien sollen rückwirkend ab gelten.

Betroffen von dieser Änderung sind z.B. Tätigkeiten:

  • kommunaler Mandatsträger (nebenberufliche Ratsherren oder Bürgermeister)

  • Schöffen

  • ehrenamtlicher Rettungsdienste, freiwillige Feuerwehren

  • Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsräten der Rundfunkanstalten, Sparkassen

  • u.ä. Tätigkeiten bei Volkshochschulen oder in der Jugendbildung

Hinweis:

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates, bevor sie in Kraft treten kann. Der Entwurf der Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-74775