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Bei der Offenlegung nachträglich in Anspruch genommene Aufstellungserleichterungen
I. Sachverhalt
Im Rahmen der Prüfung der Offenlegung des Vorjahresabschlusses einer mittelgroßen GmbH stellt der Abschlussprüfer fest, dass neben den zulässigen Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB auch nachträglich Aufstellungserleichterungen in Anspruch genommen worden sind.
II. Fragestellung
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Berichterstattung des Abschlussprüfers?