WP Praxis Nr. 4 vom Seite 105

Going Concern in Zeiten der Pandemie

Ramona Riese | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

der Beginn der Coronavirus-Pandemie und des ersten sog. Lockdowns liegt nunmehr ein Jahr zurück. Das Virus sorgt weiterhin für weltweit bisher nie dagewesene Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Unternehmen sehen sich wirtschaftlich und auch bei ihrer Finanzberichterstattung vor besondere Herausforderungen gestellt – ebenso Abschlussprüfer bei deren Prüfung.

Im Fokus steht dabei häufig die Going Concern-Annahme. Für Abschlussprüfer ist dabei die Frage von Interesse, welche Aspekte bei der Prüfung der Going Concern-Annahme im Rahmen einer Abschlussprüfung generell und speziell auch im Kontext der Coronavirus-Pandemie besonders zu beachten sind. Dieser Frage widmet sich der Beitrag von WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps (). Er gibt dazu Antworten mit Blick auf die Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Abschlussprüfers sowie die Prüfungshandlungen und die Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht.

WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic geht ab S. 116 auf neue Entwicklungen auf internationaler Ebene zu dem Thema ein, die sich sowohl aus einem Diskussionspapier des IAASB als auch aus einem Positionspapier von Accountancy Europe ergeben.

Ab erläutert WP/StB Prof. Dr. Gunter Heeb die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW PS 521 n. F.). Der neue Prüfungsstandard 521 wurde aufgrund von zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen erforderlich. Er berücksichtigt zusätzliche Aspekte und enthält Klarstellungen und Abgrenzungen zur zugrunde liegenden Auftragsart.

Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) beschlossen. Der Entwurf umfasst zahlreiche Reformvorschläge, die u. a. den Aufsichtsrat und die DPR betreffen. Lesen Sie ab eine kritische Stellungnahme von Dr. Carola Rinker dazu.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage.

Bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Herzliche Grüße

Ramona Riese

Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2021 Seite 105
NWB LAAAH-74564