BFH - II R 39/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1, BewG § 157 Abs 2, BewG § 162, BewG § 166
Rechtsfrage
Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer bei kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen:
Ist bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen?
Ist das grundgesetzliche Übermaßverbot verletzt, wenn der vom FA ermittelte Liquidationswert um 21,7 % höher ist als der vom Kläger durch den zeitnahen Verkauf nachgewiesene tatsächliche gemeine Wert des Grundstücks?
gemeiner Wert; Grundbesitzwert; landwirtschaftlich genutzte Fläche; Übermaßverbot
Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 163 Nr. 5
DStR 2023 S. 401 Nr. 8
ErbBstg 2023 S. 171 Nr. 7
ErbStB 2023 S. 99 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2023 S. 280
TAAAH-74382