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FG Köln Urteil v. - 5 K 2552/19

Gesetze: EStG § 12 Nr. 3; EStG § 32d; EStG 2017 § 20 Abs. 1 Nr. 7

Kapitalerträge: Besteuerung

Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung eines Baukredits als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz

1) Ein Vergleichsbetrag, welcher von der Bank nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wird, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hat (Nutzungsersatz), führt zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

2) Die Aufteilung der Vergleichssumme in einen steuerpflichtigen Nutzungsersatz und eine nichtsteuerbare Rückzahlung überhöhter Zinsen scheidet aus, sofern in dem Zivilrechtsstreit ausschließlich Nutzungsersatz eingeklagt wurde und nicht auch die Rückgewähr von Zinszahlungen.

Fundstelle(n):
DStZ 2021 S. 431 Nr. 11
ErbStB 2021 S. 182 Nr. 6
AAAAH-74332

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FG Köln, Urteil v. 15.12.2020 - 5 K 2552/19

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