Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7097/18

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5 S. 1, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, EStG § 4 Abs. 5 S. 2, EStG § 4 Abs. 5 S. 3

Häusliches Arbeitszimmer einer Oberamtsanwältin mit einem für die meisten anfallenden Tätigkeiten, nicht aber für nächtliche bzw. an den Wochenenden geleistete Bereitschaftsdienste in der Behörde zur Verfügung stehenden „anderen Arbeitsplatz”

Leitsatz

1. Verfügt eine Oberamtsanwältin in den Büroräumen der Amtsanwaltschaft untertags über einen Arbeitsplatz, der ihr jedoch abends, nachts und an den Wochenenden nicht zur Verfügung steht, muss sie unter anderem nachts sowie an Wochenenden telefonische Bereitschaftsdienste leisten und und führt sie diese Bereitschaftsdienste in einem häuslichen Arbeitszimmer durch, so steht ihr infolge dieser Bereitschaftsdienste in Höhe von 1.250,00 EUR ein Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zu. Das gilt ungeachtet dessen, dass ohne die Bereitschaftsdienste infolge des in der Behörde untertags zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG abzugsfähig wären, dass die Nacht- bzw. Wochenendbereitschaftsdienste nur einen geringen Teil der Arbeitsleistung der Oberamtsanwältin ausmachen (im Streitjahr: bei 239 Arbeitstagen unter 2 %) und dass sie nicht zwingend in einem häuslichen Arbeitszimmer vorgenommen werden müssten.

Fundstelle(n):
EAAAH-73846

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.12.2020 - 7 K 7097/18

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen